Die ablaufende Frist zum 31.01.2023 treibt Schweißperlen auf die Stirn?
Es kann kurz aufgeatmet werden:
Vorerst ist mit keinen Strafen für säumige Eigentümer zu rechnen.
Das ergab eine „Finanztip“-Abfrage bei den Finanzämtern.
Die Kritik an der Reform reißt aber weiterhin nicht ab.
Schieben Sie es trotzdem nicht unnötig vor sich her!
Denken Sie an den erleichterten Moment, wenn die Taste „ senden“ gedrückt ist.
Viel Erfolg!
Sollten Sie dennoch Hilfe benötigen, sind wir gern für Sie da!
Die Bundessteuerberaterkammer hat vor dem Bundesministerium eine Fristverlängerung für beratende Fälle ( Mandanten, die ihre Grundsteuererklärung beim Steuerberater machen lasse ) bis 31.05.2023 beantragt.
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