Verlängerung der Antragsfrist bis 31.03.2022
„Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020.“ (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche).
Die Bedingungen entsprechen denjenigen der Überbrückungshilfe III.
Neu im Vergleich zur Überbrückungshilfe III ist für die Monate Juli bis September 2021 eine „Restart-Prämie“, die denjenigen Unternehmen eine Personalkostenhilfe bietet, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen.
Die Restart-Prämie kann für die genannten Monate alternativ zur Personalkostenpauschale beantragt werden.
Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen.
Antragsberechtigte:
- Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen
- Selbständige
- Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen
Wann kann die Hilfe beantragt werden?
ÜIII kann für diejenigen Monate im Zeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 beantragt werden, in denen ein coronabedingter Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erreicht wird.
Welche Förderhöhe ist zu erwarten ?
- Bis 100% der förderfähigen Fixkosten- bei Umsatzeinbruch >70 Prozent
- Bis 60% der förderfähigen Kosten bei Umsatzeinbruch >50% aber < 70%
- Bis 40% der förderfähigen kosten bei Umsatzeinbruch >30 % und < 50 Prozent
Die Berechnung ist für jeden einzelnen Fördermonat vorzunehmen.
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